|
| |
|
|
Kontakt |
| |
|
 |
SPENGLER
Gummi GmbH
II. Industriestraße 7
68804 Altlußheim
Telefon: +49 (62 05) 30 67
56
Telefax: +49 (62 05) 30 67
57
E-Mail:
info@spengler-gummi.de
|
| |
|
|
Impressum |
| |
| Geschäftsführer:
Wolfgang Dreikluft
Handelsregister Mannheim HRB 2202 S
Umsatzsteuer-ID: DE218368090
UST-Nr. 43028/16012
Rechtliche Hinweise:
Im Falle von Domainstreitigkeiten,
wettbewerbsrechtlichen oder vergleichbaren Problemen bitte wir Sie,
zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten und Kosten, uns
bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Die Kostennote einer
anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme wird im
Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.
Alle Informationen, die Sie beim Besuch
dieser Website hinterlassen, werden absolut vertraulich behandelt.
Eine Nutzung von Daten erfolgt ausschließlich, um mit Ihnen im
Rahmen des betreffenden Angebots in Kontakt zu treten und werden
nicht an Dritte weitergegeben.
Die Webseiten werden regelmäßig bearbeitet und sorgfältig überprüft.
Bezüglich der Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der
angebotenen Informationen kann jedoch keine Gewähr übernommen
werden.
Zur Abrundung des Informationsangebotes wird auf einige ausgewählte
und überprüfte externe Websites verwiesen. Auf die Inhalte dieser
verlinkten Websites haben wir jedoch keinerlei Einfluss. Daher wird
auch keine Verantwortung für die Verfügbarkeit, die Richtigkeit und
die Rechtmäßigkeit der auf den verlinkten Websites verfügbaren
Inhalte übernommen. Wir distanzieren uns daher ausdrücklich von
nicht rechtmäßigen Inhalten auf diesen Seiten.
|
| |
|
Allgemeine
Geschäftsbedingungen |
| |
I .Allgemeine
Lieferbedingungen
1.Allgemeines
Für alle unsere Angebote, Leistungen, Lieferungen, Verkäufe oder
sonstige Geschäfte, einschließlich deren Vermittlung, gelten unsere
nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen, auch wenn sie von
unserem Geschäftspartner als seine Geschäftsbedingungen mitgeteilt
worden sind, binden uns nicht. Unser Stillschweigen gegenüber
abweichender Bedingungen gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Mit
der Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung, spätestens mit der
Entgegennahme der ersten von uns erbrachten Leistung oder Teilleistung
gelten unsere Verkaufs -und Lieferbedingungen als anerkannt und für alle
Geschäfte vereinbart, soweit nicht etwas anders ausdrücklich schriftlich
vereinbart ist.
Aufhebung, Änderung, oder Ergänzung eines Vertrags und unserer Bedingung
bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen, einschließlich
solcher über die Aufhebung der der Schriftform sind unwirksam.
2.Angebote , Aufträge , Bestellungen
Angebote sind freibleibend. Alle Aufträge, mittelbar oder unmittelbar,
bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch
uns. Unsere Auftragsbestätigung bestimmt den Inhalt des Vertrages.
Entgegenstehende Bedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit.
Terminaufträge gelten nur, wenn sie ausdrücklich von uns als solche
bestätigt werden. Im übrigen sind Angaben über Lieferzeiten
unverbindlich.
Mit der Auftragserteilung erklärt der Käufer seine Zahlungsfähigkeit
oder Kreditwürdigkeit. Wir sind berechtigt, die Erfüllung des Vertrags
von der Leistung einer Vorauszahlung abhängig zu machen. Oder bei
Nichtbeibringung einer Sicherheitsleistung vom Vertrag zurücktreten.
Änderungswünsche oder Stornierungen von Aufträgen sind nur mit
Rücksprache unserer Zulieferer möglich und bedürfen innerhalb einer
angemessenen Frist unserer Zustimmung. Hierdurch entstehende Mehrkosten
trägt der Käufer. Feuerbrunst, Explosion, Überschwemmungen , behördliche
Maßnahmen oder andere unvorhergesehene Umstände bei unseren Lieferanten
oder bei den Lieferanten der zu unseren Erzeugnissen erforderlichen
Materialien geben uns das Recht, ohne Verpflichtung auf Nachlieferung
vom Vertrag zurückzutreten oder die vereinbarte Liefermenge
herabzusetzen.
II. Haftung für Mängel
Bei Lieferung von Waren leisten.wir für erkennbare oder verbogene Mängel
oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften innerhalb von 6 Monaten
ab Auslieferung der Ware an den Besteller in der Weise Gewähr, dass wir
nach unserer Wahl entweder die Ware unentgeltlich nachbessern oder
mangelfreie Ware nachliefern. Der Besteller hat uns eine angemessene
Zeit von 6 Wochen ab Eingang der Mängelrüge zur Nachbesserung oder
Nachlieferung einzuräumen. Gelingt uns die Beseitigung des Mangels oder
die Nachlieferung innerhalb dieses angemessenen Zeitraums nicht oder
lehnen wir diese ab, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder den Kaufvertrag zu
wandeln.
2.Ausschluß von Schadensersatz
Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen positiver
Forderungsverletzung , Verschuldens bei Vertragsabschluß oder
unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie sind entweder
von uns selbst oder einem unserer leitenden Angestellten vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht worden, oder beruhen auf eine Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Bei Fehlen einer zugesicherten
Eigenschaft, Leistungsvorzug oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit
findet ein Ausschluß der Haftung nicht statt. Im Übrigen sind wir für
die Fälle der von uns nicht zu vertretenden Unmöglichkeiten ebenfalls
eine Haftung ausgeschlossen. Soweit von uns Schadensersatz verlangt
werden kann, sind wir im kaufmännischen Verkehr nur verpflichtet, den
bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden zu ersetzen.
3.Mündliche, telegrafische oder telefonische Abreden sowie Verkäufe
resp. Abschlüsse unserer Vertreter oder Reisenden werden erst durch
unsere schriftliche Bestätigung für uns rechtswirksam .Ebenso bedürfen
Vereinbarungen , die von diesen Lieferungs - und Leistungsbedingungen
abweichen, zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
4.Ausschluß von Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
Der Besteller ist nur berechtigt, gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen
ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, sofern sich dieses auf
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Der Besteller darf Ansprüche wegen Verschlechterung, Verzug, von uns zu
vertretender Unmöglichkeit oder Schadensersatz wegen Verletzung,
wesentlicher Vertragspflichten ohne unsere ausdrückliche schriftliche
Zustimmung nicht abtreten.
III. Eigentumsvorbehalt
1.Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur
vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung zu dem
Besteller zustehenden und noch nicht entstandenen Forderungen , gleich
aus welchem Rechtsgrund, vor. Die Einstellung einzelner Forderungen in
eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung
berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Dem Besteller ist untersagt, vor
vollständiger Bezahlung der von uns gelieferten Waren, diese so fest mit
seinem Grundstück zu verbinden, dass sie nur unter gleichzeitiger
Beschädigung ihre Substanz wieder vom Grundstück entfernt werden können.
2. Der Besteller ist im kaufmännischen Verkehr zur Weiterveräußerung der
von uns gelieferten Ware jederzeit widerruflich im Rahmen seines
ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. Von einer Pfändung oder
jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte muss uns der Besteller
unverzüglich benachrichtigen. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung
der von uns gelieferten Ware tritt der Besteller schon jetzt mit allen
Neben -und Gestaltungsrechten an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung
schon jett an. Der Besteller ist zum Einzug der uns abgetretenen
Forderung berechtigt und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung
nicht widerrufen haben. Die Einzugsermächtigung erlischt auch ohne
ausdrücklichen Widerruf, wenn und sobald der Besteller seinen
Verpflichtungen uns gegenüber nicht mehr nachkommt oder wenn er in
Vermögensverfall gerät. Der Besteller hat uns auf Verlangen unverzüglich
schriftlich mitzuteilen, an wen er Ware veräußert hat und welche
Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen. Außerdem hat er uns für
die Geltendmachung der uns abgetretenen Forderungen erforderlichen
Unterlagen (insbesondere die Kundenliste usw.) herauszugeben. Wir sind
berechtigt, den Abnehmern des Bestellers die Abtretung der Forderung des
Bestellers an uns mitzuteilen und die Forderung einzuziehen .Kommt der
Besteller mit seiner Zahlungspflicht uns gegenüber in Verzug oder tritt
eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein, oder
verstößt er gegen sonstige vertragliche Verpflichtungen, so wird die
gesamte Restschuld sofort fällig. In diesen Fällen sind wir, unbeschadet
unserer sonstigen Rechte, unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages
berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und diese abzuholen.
Der Besteller hat kein Recht zum Besitz. Wir verpflichten uns, das uns
zustehende Eigentum an den Waren und an uns abgetretene Forderungen auf
Verlangen des Bestellers an diese zu übertragen oder rückabzutreten,
wenn uns soweit deren Wert den Wert der uns insgesamt zustehenden
Forderung (einschließlich eventueller Zinsen und Nebenkosten) um 20%
übersteigt.
3.Lieferzeit
Zugesagte Lieferfristen werden möglichst eingehalten, sind aber stets
unverbindlich. Sie sind mit der Bestellung der Ware zum Versand gewahrt.
Vereinbarte Lieferfristen entfallen, sofern der Käufer vertragliche
Verpflichtungen nicht erfüllt. Fälle höherer Gewalt oder sonstige, vom
Lieferer nicht verschuldete Ereignisse, wie z.B. unzulängliche
Anlieferung von unserem Werk als auch in fremden Betrieben, von welchen
die Aufrechterhaltung unseres Betriebes abhängt, bedingen ohne weiteres
eine entsprechende Verlängerung der Lieferzeit. Derartige Umstände
berechtigen uns ferner, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten
.Der Käufer kann schriftlich von uns die Erklärung verlangen , ob wir
zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern. Erklären wir uns
dazu nicht binnen 3 Wochen, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Bei etwaigem Lieferverzug unsererseits sind Schadensersatzansprüche
jeder Art und Vertragsstrafen ausgeschlossen. Teillieferungen und
Teilrechnungen sind zulässig. Ein Fixgeschäft gilt nur dann als
vereinbart, wenn dies beim Liefertermin durch das Wort "Fixgeschäft"
hervorgehoben ist. Bestellungen auf Abruf hat der Käufer innerhalb von 3
Monaten abzunehmen. Zwischen Abruf und gewünschter Lieferzeit muss eine
angemessen Frist von mindestens 1 Monat liegen.
4.Versand
Wird die Ware versand oder dem Besteller am Platz zugeschickt, so geht
die Gefahr auf den Besteller über, sobald die Ware an den
Versandbeauftragten ausgeliefert ist, spätestens aber, wenn sie das Werk
verlässt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung
oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht
die Gefahr auf den Besteller über, sobald ihm die Anzeige unserer
Versandbereitschaft zugegangen ist. Unerheblich ist, ob die Absendung
vom Erfüllungsort aus vorgenommen wird und wer die Frachtkosten trägt.
IV. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsbeträge sind porto - und spesenfrei wie folgt zahlbar: a)
die Rechnungen werden sofort nach Rechnungseingang fällig, b) bei
Zahlung innerhalb von 8 Tage 2 % Skonto. Bei Wechselzahlungen gehen die
Diskontspesen zu Lasten des Käufers. Die Skonto- Gewährung setzt die
Erfüllung sämtlicher fälligen Zahlungsverpflichtungen aus früheren
Lieferungen voraus. Werden unsere Rechnungen nicht innerhalb von 30
Tagen nach Rechnungseingang beglichen, sind wir berechtigt, Zinsen in
Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu berechnen .Der
Nachweis eines höheren Zinsschadens bleibt uns vorbehalten. Wechsel und
Schecks gelten nicht bereits mit der Herausgabe, sondern erst mit der
Einlösung als Erfüllung. Die Hereinnahme von Wechseln behalten wir uns
in jedem Falle vor. Zahlungen an Angestellte und Vertreter sind von uns
nur rechtsgültig, wenn Angestellte und Vertreter mit einer Vollmacht zum
Inkasso versehen sind.
V. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Der Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen ist der Versandort. Für
alle Streitigkeiten aus Verträgen mit Kaufleuten, die nicht zu den in §
4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören, sowie mit juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder mit öffentlichrechtlichen
Sondervermögen und zwar auch für Ansprüche aus Wechseln und Schecks,
welche aufgrund solcher Verträge gegeben werden, ist in 1. Instanz das
Amtsgericht oder Landgericht Mannheim zuständig. Darüberhinaus ist das
Amtsgericht Mannheim für alle gerichtlichen Mahnverfahren zuständig.
2.Besondere Rechtsanwendung
Die Beziehung zwischen Verkäufer und Käufer unterliegen ausschließlich
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
VI. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder
unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit sonstiger Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Vereinbarungen oder Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.
|
|